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Knochenmarktransplantation

Knochenmarkstransplantation - Was ist das?
Knochenmarkspender - Wie wird er gesucht?
Spender - Wer kann es werden?
Knochenmarkspende - Wie erteile ich mein Einverständnis?
Spenderuntersuchung - Was passiert dabei?
Knochenmarkentnahme - Wie wird sie durchgeführt?
Risiko - Gibt es eines für den Spender?
Transplantation - Wie wird sie durchgeführt?
Die Zeit danach - Was für Risiken gibt es?
Nabelschnurblut als Transplantat - Wie geht das?

Die Blutgruppe ist für eine Typisierung nicht relevant !!!
Bei einer Typisierung werden die Gewebemerkmale des Spenders festgestellt. Hierfür gibt es keine festen Einrichtungen wie z.B. bei Blutspenden - darum sind im Moment nur ~ 1,3 Millionen Deutsche Erwachsene typisiert. ("sehr wenig !")

Was ist Knochenmarkstransplantation (KMT)?

Die Übertragung des Knochenmarks von einem gesunden Spender auf einen Patienten heißt Knochenmarktransplantation. Dabei sei darauf hingewiesen, daß hierbei nicht das Rückenmark, wie von vielen fäschlicherweise angenommen, sondern das Knochenmark transplantiert wird. Knochenmark und Rückenmark sind verschiedene Teile des menschlichen Körpers, die nichts gemeinsam haben. Eine Knochenmarktransplantation kann bei bösartigen Blutkrankheiten, wie z.B. bei einigen Leukämiearten notwendig für die Heilung sein. Grundsätzlich kommt eine KMT für Patienten mit AML und CML sowie für einige mit ALL und CLL in Frage. Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Transplantation ist u.a. das Erreichen einer Remission durch eine vorhergehende Chemotherapie eine genaue Übereinstimmung der sogenannten HLA-Gewebemerkmale (HLA= Humane Leukozyten-Antigene) zwischen Spender und Empfänger. Sollte kein passender Spender gefunden werden, wird versucht dem Patienten durch andere Behandlungsformen (Chemo- oder Strahlentherapie) zu helfen. Die Heilungschance ist in einem solchen Fall jedoch weitaus geringer. In manchen Fällen ist ein Heilung ohne Transplantation unmöglich.
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Wie wird ein geeigneter Spender gesucht?

Die Suche nach einem geeigenten Spender beginnt unter Familienangehörigen, wobei die Eltern wegen der biologischen Vererbungswege so gut wie nie als Knochenmarkspender für ihr krankes Kind in Frage kommen. Bei Geschwistern beträgt die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung dagegen 25%. Eine ideale Spender/Empfänger-Kombination wären eineiige Zwillinge. Wenn die Suche in der engeren (Geschwister) oder erweiterten Familie (z.B. Cousines und Cousinen) erfolglos ist, wird sie auf nichtverwandte ausgedehnt. Die Wahrscheinlichkeit, daß nichtverwandte Personen den gleichen Gewebetyp haben, liegt wegen der riesigen Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten der HLA-Antigene, zwischen 1 : 30.000 bis 1 : 1 Million. Wegen dieser geringen Wahrscheinlichkeit ist es nötig, eine möglichst große Anzahl freiwilliger Knochenmarkspender zu gewinnen. Um dies zu realisieren wurden in Deutschland mehrere Spenderzentralen eingerichtet, die im Zentralen Knochenmarkspender-Register Deutschland GmbH (ZKRD) in Ulm zusammengefaßt sind.
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Wer kann Knochenmarkspender werden?

Als Knochenmarkspender kann sich jede gesunde Person im Alter zwischen 18 und 55 Jahren zur Verfügung stellen. Der Spender sollte einen guten Allgemeinzustand haben und darf auf keinen Fall HIV-infiziert sein. Auch sollte er nicht bestimmte Infektionskrankheiten wie z.B. Tuberkulose, Hepatitis, ansteckende Gelbsucht und Malaria durchgemacht haben bzw. zur Zeit daran erkrankt sein. Zusätzliche Ausschlußkriterien sind u.a. Erkrankungen von Herz und Kreislauf, Leber, Immunsystem, Diabetes und Krebs. Der Spender sollte auch nicht mehr als 20% Übergewicht haben. Die Entscheidung darüber wird von den Fachärzten im Einzelfall getroffen. Am wichtigesten für eine Spende ist jedoch die Übereinstimmung der Gewebemerkmale (HLA) von Spender und Empfänger.
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Wie erteile ich mein Einverständnis?

Zusammen mit der Abgabe einer ersten Blutprobe von ca. 5ml, die beim Hausarzt oder in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann, unterschreibt der Spender eine Einverständniserklärung. Aus der abgegebenen Blutprobe wird zunächst - u.a. aus Kostengründen - nur ein Teil der HLA-Gewebemerkmale bestimmt. Die Einverständniserklärung bezieht sich zunächst auf die grundlegende Bereitschaft zur freiwilligen Knochenmarkspende und auf die Speicherung der persönlichen Daten und der HLA-Gewebemerkmale. Sie beinhaltet außerdem die Zustimmung zur Weitergabe dieser Daten in anonymisierter Form (d.h. die persönlichen Daten werden durch eine Kennziffer ersetzt, die keinen Rückschluß auf die Person ermöglicht) an nationale und internationale Transplantationszentren bzw. Knochenmarkspender-Dateien. Formulare für die Einverständniserklärung kann man z.B. bei der DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei gemeinnützige GmbH) anfordern. Anonymität wird auch zwischen Spender und Empfänger gewahrt; sie kann frühestens nach Ablauf eines Jahres im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben werden.
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Wie geht es weiter, wenn in einer Datei ein passender Spender gefunden wird?

Wenn in einer Spenderdatei Übereinstimmungen der gespeicherten HLA-Werte mit denen des Patienten gefunden werden, wird der entsprechende Spender zu einer zweiten Blutprobe gebeten. Aus dieser zweiten Blutprobe werden weitere HLA-Merkmale typisiert. Wenn auch die zweite Untersuchung Identität zwischen Spender- und Empfängermerkmalen zeigt, wird in einer dritten Stufe mit Hilfe weiterer, spezieller Labormethoden der Kreis der evtl. in Betracht kommenden Spender weiter eingeengt. Gleichzeitig werden jetzt die Spender um ihr Einverständnis zur Testung auf bestimmte Viruserkrankungen wie HIV und Gelbsucht gebeten. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht noch keine bindende Verpflichtung für einen Spender. Ein Spender kann sich aus vielen Gründen gegen eine Transplantation aussprechen. Gründe können z.B. Krankheit, die Risiken des Eingriffs selbst oder einfach Angst sein. Jede persönliche Entscheidung, die ein Spender trifft wird respektiert. Erteilt der Spender seine Zusage, beginnt für den Patienten die Vorbereitungsphase für die Knochenmarktransplantation und ein Rücktritt von dieser Zusage ist nicht mehr möglich.
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Wie wird das Knochenmark entnommen?

Der Spender wird einige Wochen vor der Spende gründlich untersucht, um seinen guten gesundheitlichen Zustand sicherzustellen. Dies dient dazu den Eingriff für den Spender möglichst risikolos zu machen. Etwa zwei Wochen vor der Spende wird ihm Blut für eine Eigenblutkonserve entnommen, um damit den auftretenden Blutverlust während der Knochenmarkentnahme auszugleichen. In der Regel wird der Spender einen Tag vor dem Eingriff in das Krankenhaus aufgenommen. Das Knochenmark wird unter Vollnarkose durch Punktion mit einer Hohlnadel aus dem Beckenknochen (Beckenkamm) gewonnen. Im allgemeinen genügen dazu zwei kleine Schnitte oder Einstiche in die Haut im Bereich des Beckenknochens. Diese kleinen Schnitte werden nach der Entnahme mit wenigen Stichen genäht. Der gesamte Eingriff dauert etwa 1 Stunde. Es wird dabei höchstens 1,5 Liter Knochenmark-Blutgemisch entnommen, was einem geringen Anteil des gesamten Körperknochenmarks entspricht. Das entnommene Knochenmark wird vom Körper schon nach ca. 2 Wochen wieder ersetzt. Wegen der möglichen Narkose-Nachwirkungen und zur Versorgung der Entnahmestelle, bleiben die Spender gewöhnlich bis zum auf den Eingriff folgenden Tag im Krankenhaus und werden dann in der Regel nach Hause entlassen. Eine neue ambulant durchführbare Methode der Stammzellgewinnung ist die Separation aus dem Blutkreislauf, die auf Wunsch des Spenders erfolgen kann. Dabei werden Blutstammzellen des Spenders nach Mobilisierung durch ein Stammzell-Hormon (G-CSF) in einem Zellseparator gesammelt. Dieser Vorgang ist dem einer Blutplättchen-Spende sehr ähnlich, dauert etwa vier Stunden und wird an 2-3 Tagen durchgeführt.
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Gibt es Risiken für den Spender?

Es darf nicht verschwiegen werden, daß nicht jegliches Risiko für den Spender ganz ausgeschlossen werden kann. Da die Entnahme des Knochenmarks unter Vollnarkose geschieht, besteht das übliche Narkoserisiko. Da zwei kleine Schnitte oder Einstiche gemacht werden, um das Knochenmark zu entnehmen, gibt es die Möglichkeit von Infektionen. Nach dem Eingriff können Übelkeit aufgrund der Narkose und Wundschmerzen auftreten. Der Spender ist für die Knochenmarktransplantation versichert und es werden ihm alle entstehenden Unkosten, wie z.B. Verdienstausfall und Reisekosten, von der Krankenkasse des Patienten erstattet. Eine Vergütung für die freiwillige Knochenmarkspende selbst wird nicht gewährt.
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Wie wird die Transplantation durchgeführt?

Ist ein geigneter Spender gefunden, wird der Patient ungefähr zwei Wochen vor dem Transplantationstermin stationär in die Klinik aufgenommen. Dort werden zunächst diagnostische Untersuchungen durchgeführt. Eine Woche vor der Transplantation wird der Patient auf eine keimarme Intensivstation verlegt. Dort beginnt die eigentliche Vorbereitungsphase, d.h. es wird für den Patienten eine erneute Chemotherapie (Konditionierung) notwendig. Diese muß so aggresiv sein, daß das kranke Knochenmark vollständig zerstört wird. Außerdem wird u.U. noch eine Ganzkörperbestrahlung durchgeführt, um die höchste Wahrscheinlichkeit eines blastenfreien Körpers zu erreichen. Der Patient braucht nun das gesunde Spendermark, da er ohne dieses nicht weiterleben kann. In der auf die Therapien folgende Zeit der Aplasie wird nun die eigentliche Knochenmarkstransplantation eingeleitet. Dazu wird dem Spender einmalig unter Vollnarkose Knochenmark entnommen. Nach Aufbereitung des Knochenmarks wird es dem Empfänger, der inzwischen in ein speziell ausgestattetes, besonders keimarmes Zimmer verlegt wurde, unmittelbar langsam in die Vene gegeben. Die transplantierten Knochenmarkzellen werden im Blutstrom transportiert, nisten sich dann von selbst im Knochenmark des Patienten ein und beginnen, neue, gesunde Blutzellen zu bilden. Dieser Vorgang ist für der Patienten schmerzfrei. Um die Gefahr von Infektionen so gering wie möglich zu halten, bleibt der Patient ca. 4 Wochen in der Isoliereinheit. Danach kann er in ein Einzelzimmer verlegt und entsprechend dem Genesungsverlauf nach Hause entlassen werden. Es darf nicht verschwiegen werden, daß es bei Transplantationen, insbesondere bei allogenen, eine Reihe von Komplikationen auftreten können. Neben der eher seltenen Gefahr eines Nichtanwachsens des Transplantates, besteht die Möglichkeit, daß die mit dem Transplantat übertragenen Immunzellen ihrerseits den Körper als fremd erkennen und angreifen. Diese Reaktion wird als Transplantat-gegen-Wirt-Erkrankung (graft vs host disease, GvHD) bezeichnet. Betroffen sind dabei hauptsächlich Haut, Leber und Darm. In der Regel kann diese Komplikation gut behandelt werden. Teilweise ist sie sogar erwünscht und zwar, wenn sich die Zellen gegen eventuell im Körper verbliebene Leukämiezellen richtet und diese möglicherweise entfernt. Es ist jedoch auch möglich, daß die Reaktion fortschreitet und lebensbedrohlich wird, bzw. das Auftreten anderer bedrohlicher Komplikationen begünstigt. Um das Auftreten einer GvHD zu verhindern oder um die Schwere der Reaktion zu mildern, wird nach einer allogenen Transplantation eine medikamentöse Behandlung durchgeführt, die die Funktionen des Immunsystems hemmen.
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Was ist nach der Transplantation zu beachten?

Nach der Transplantation muß der Patient für längere Zeit, also auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, Medikamente einnehmen, die mögliche Abstoßungsreaktionen des fremden Knochenmarks verhindern sollen. Bis das körpereigene Abwehrsystem wieder völlig intakt ist, dauert es etwa ein Jahr. In den ersten drei Monaten nach der Übertragung, aber auch danach ist der Patient für Infektionen anfälliger als andere Menschen. Auch sind früher erworbene Grundimpfungen (z.B. Tetanus, Polio, Pocken, etc.) nach der Transplantation verloren und müssen nach angemessener Zeit durchgeführt werden (Impfempfehlungen nach KMT). Deshalb gelten für den Patienten einige Verhaltensregeln, die das Infektionsrisiko vermindern helfen. Der Patient sollte direkte Sonnenbestrahlung vermeiden. Bei Aufenthalt im Freien, sollte auch bei bedecktem Himmel ein Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (10-20) verwendet werden. Direkter Kontakt mit Tieren, Pflanzen und Pflanzenerde sollte vermieden werden. Haustiere und Zimmerpflanzen sollte man für eine angemessene Zeit "ausquatieren". Größere Menschenansammlungen, wie sie z.B. im Kino, in Freibädern, in Restaurants und Badeseen vorkommen, sollte man meiden. Gründliche Körperhygiene ist ein Muß. Bei der Ernährung sind bestimmte Vorschriften zu beachten, die je nach vorliegenden Gegebenheiten und Transplantationszentren unterschiedlich sein können.
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Nabelschnurblut (Plazenta-Restblut) als Transplantat

Jüngste klinische Erfahrung haben gezeigt, daß Nabelschnurblut, auch Plazenta-Restblut genannt, bei der Transplantation von Stammzellen, die auch bei der Knochenmarktransplantation übertragen worden, eine hervorragende Möglichkeit zur Heilung von Blutkrankheiten, also auch von Leukämie, darstellt. Zum Zeitpunkt der Geburt hat das Blut in der Nabelschnur einen hohen Anteil an Stammzellen, wie sie für Transplantationen zur Behandlung von Blutkrankheiten benötigt werden. Die von Anfang an guten Ergebnisse aus über 50 durchgeführten Nabelschnurbluttransplantationen im Familienumfeld zwischen Geschwistern haben die Wissenschaftler ermutigt, Stammzell-Banken aus unverwandtem Nabelschnur-Restblut anzulegen, weil dieses deutliche Vorteile gegenüber Knochenmark als Stammzelltransplantat aufweist:
  • Das Nabelschnur-Restblut aus der Placenta ist regelmäßiges Abfallprodukt der Entbindung und wurde früher routinemäßig verworfen. Damit steht Nabelschnurblut eigentlich im Übermaß zur Verfügung
  • Die Tatsache, daß im Nabelschnurblut kaum übertragbare Infektionskrankheiten vorhanden sind
  • Die Schnelligkeit der Suche (Internet) und physischen Vermittlung eines Transplantats, da anders als bei den Knochenmarkspenderdateien nicht nur die Daten gespeichert, sondern die einsatzbereiten Transplantate eingelagert sind. Dies ist besonders in solch klinischen Situationen wichtig, in denen keine Zeit für eine Wochen bis Monate erfordernde Knochenmarkspendersuche zur Verfügung steht.
  • Die deutlich geringere Gefahr eines Abstoßungsoffektes (GvH - Graft versus Host-Krankheit) ist sogar gegeben, wenn keine vollkommene Gewebeübereinstimmung zwischen Spender und Empfänger vorliegt (HLA mismatch)
  • Nabelschnurblut ist besonders geeignet für die Vermehrung der Stammzellen auch außerhalb des Körpers.
Damit kann in Zukunft eine Nabelschnurblurprobe so "angereichert" werden, daß sie für mehr als nur ein Transplantat zur Verfügung steht. Die über 700 bislang durchgeführten nichtverwandten Nabelschnurbluttransplantationen wurden vorwiegend bei Kindern durchgeführt, da die Bedingungen klinisch noch nicht eindeutig erforscht sind, unter denen die zur Verfügung stehende Blutmenge, auch für Transplantationen von schwergewichtigen Patienten (Erwachsenen) ausreicht. Die etwa 60 Nabelschnurbluttransplantationen bei Erwachsenen zeigen jedoch, daß diese Behandlungsmethode auch bei ihnen schon jetzt zum Erfolg führen kann. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Nabelschnurblut-Bank der Universität Düsseldorf

Quelle: Holger Bassarek, www.leukaemie-kmt.de
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